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Nachfolgend wird die schwimmende Verlegung des 15 mm starken Parketts beschrieben. Bei der Verlegung auf Fußbodenheizungen oder bei vollflächiger Verklebung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler. Für die schwimmende Verlegung muss der Untergrund sauber, trocken, eben, rissfrei, zug- und druckfest sein. Estrich, Spanplatten oder Kunststoffböden sind geeignete Untergründe. Parkett kann allerdings nicht als selbsttragender Fußboden auf Balkendecken verarbeitet werden.
Vor dem Verlegen muss sichergestellt werden, dass der Untergrund trocken genug ist. Auf allen mineralischen Untergründen muss bei einer schwimmenden Verlegung eine 0,2 mm Dampfbremse (z.B. PE-Folie) verlegt werden, um eventuelle bauphysikalische Vorgänge hinsichtlich Temperaturdifferenzen und verschiedener Teildrücke des Wasserdampfes zu neutralisieren (Feuchtigkeitsverdampfung und / oder Restfeuchtigkeit eines mineralischen Untergrundes bezüglich unterschiedlicher Estrichdicken usw. )
Die Folie 20 cm überlappend verlegen und die Nahtstellen mit Klebestreifen abkleben. Dieses System gilt nicht als Dampfsperre und ist bei nicht unterkellerten Räumen ohne Feuchtigkeitssperre nicht ausreichend. Zwischen Fertigparkett und Untergrund wird als Ausgleich von Unebenheiten und als Trittschalldämmung eine ca. 2 mm starke T&W PEDämmung, Korkdämmung oder anderes auf Stoß verlegt. Der Untergrund wird mit einem geraden Lineal oder einer Parkettdiele auf Unebenheiten geprüft. Die Maßtoleranz bezüglich der Ebenheit des Untergrundes darf auf 1000 mm höchstens 4 mm betragen. Estriche werden mit geeigneten Ausgleichmassen abgespachtelt. Spanplatten oder Holzfußböden werden gegebenenfalls geschliffen. Die relative Luftfeuchtigkeit während und nach der Verlegung sollte ca. 50-60% betragen. Die Temperatur muss zwischen 18 und 24 Grad Celsius betragen.
Bitte beachten Sie, dass die Packungen erst während der Verlegung nach und nach geöffnet werden. Die Bretter sind vor ihrer Verlegung auf eventuelle Mängel zu prüfen. Ein eventuell fehlerhaftes Brett kann entweder zum Schluss verlegt werden, für Teilstücke verwendet werden oder kann selbstverständlich beim Fachhandel gegen ein neues umgetauscht werden.
Holz ist ein natürliches und lebendiges Material, deshalb muss zwischen Parkett und Wand sowie allen festen Bauteilen eine Dehnungsfuge von mindestens 10 mm vorgesehen werden, die mit Fußleisten oder mit Deckleisten später abgedeckt werden. Bei besonders großen Räumen reicht diese Dehnungsfuge nicht aus. In diesem Fall errechnet sich die notwendige Dehnungsfuge aus maximaler Raumbreite, multipliziert mit 1,5 mm (z.B. Raumbreite 8 m; 8 x 1,5 mm = 12 mm). Eine Dehnungsfuge ist auch an den Türübergängen bei weitergehender Verlegung zum nächsten Raum erforderlich.
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